GESANGVEREIN "EINTRACHT" ERDA
 GESANGVEREIN "EINTRACHT" ERDA                           

Datenschutz

Gesangverein Eintracht Erda

Katja Banzhof

Vorderstraße

35644 Hohenahr-Erda

vorsitz(at)gesangverein-erda.de

 

Datenschutzerklärung

  1. Name/n und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Personen

Betreiber dieser Webseite und verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer persönlichen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der

Gesangverein „Eintracht“ Erda, Sitz: Vorderstr. 4, 35644 Hohenahr – Erda.

Betreut wird diese Webseite von der Schriftführerin Christiane Wack.

  1. Allgemeine Hinweise

Wir verwenden Ihre Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben und speichern. Außerdem erhalten Sie Informationen dazu, wie Ihre Daten verwendet werden und welche personenbezogenen Daten verwendet werden und welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Verwendung Ihrer Daten zustehen.

  1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck ihrer Verwendung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, per Internet mit uns in Kontakt zu treten.

 

a) Besuch unserer Website

Bei jedem Besuch unserer Website werden von Ihrem Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in einem sogenannten Logfile gespeichert.

Folgende Daten werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • die IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs,
  • der Name und die URL der abgerufenen Datei,
  • die Website, von der aus der Zugriff erfolgt,
  • das Betriebssystem Ihres Rechners und der von Ihnen verwendete Browser und
  • der Name Ihres Internet-Access-Providers.

Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und –stabilität und
  • Weitere administrative Zwecke.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S 1 lit. F DSGVO, wonach die Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn

        „die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortliche oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt“.

Unser berechtigtes Interesse an der Datenerhebung ergibt sich aus den oben aufgelisteten Zwecken. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten,  um Rückschlüsse au Ihre Person zu ziehen.

 

b) Nutzung unseres Kontaktformulars

Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über ein auf dieser Website bereitgestelltes Formular Kontakt mit uns aufzunehmen.

Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und damit wir die Anfrage beantworten können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zweck der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S 1 lit a DSGVO).

Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung Ihrer Anfrage automatisch gelöscht.

  1. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn

  • Sie hierzu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. A DSGVO),
  • die Weitergabe gesetzlich zulässig und für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO),
  • für die Weitergabe eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. C DSGVO),
  • die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihre Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO).
  1. Cookies und Analysetool

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In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

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Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Interessen Dritter erforderlich (Art. 5 Abs. 1 S. 1 lit. F DSGVO).

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  1. Minderjährigenschutz

Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.

Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern oder Jugendlichen persönlich an.

  1. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht,

  • gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung uns gegenüber jederzeit zu widerrufen.

    Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf hat nur zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
  • Gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft verlangen über
    • die Verarbeitungszwecke,
    • die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden oder wurden,
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfänger, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt werden oder wurden,
    • die geplante Speicherdauer,
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts,
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
    • die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden,
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profilierung und ggf. aussagekräftigen Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie.
  • Gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unvollständig sind,
  • gem. Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherter personenbezogenen Daten zu verlangen
    (dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich ist
    • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
    • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung,
    • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
    • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für historische oder statistische Zwecke,
    • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen)
    • gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung iIhrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Dies gilt, soweit

  • die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber die Löschung dieser Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Datennutzung verlangen,
  • wir die Daten nicht länger benötigen,
  • Sie gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
  • gem. Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen,
  • gem. Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

In der Regel können Sie sich hierbei an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden.

  1. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO), haben Sie gem. Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

  1. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs eine abgesicherte Internetverbindung. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftritts verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schlüssel- bzw. des Schloss- Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, gegen teilweisen oder vollständigen Verlust, gegen Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

  1. Links zu anderen Websites

Wir verlinken Websites anderer, mit uns nicht verbundener Anbieter (Dritter).

Wenn Sie diese Links anklicken, haben wir keinen Einfluss mehr darauf, welche Daten durch diese Anbieter (Dritte) erhoben und verwendet werden. Genauere Informationen zu Datenerhebung und –verwendung finden Sie in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters (Dritten).

Wir übernehmen für die Datenerhebung und –verarbeitung durch Dritte keine Verantwortung.

Websites Dritter können Sie dadurch erkennen, dass sich diese immer in einem eigenen Fenster Ihres Browsers öffnen. Im Gegensatz dazu öffnen sich neue Websites unseres Angebots immer in einem neuen Tab Ihres Browsers.

  1. Regelmäßige Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise

Die Datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Anbieter von Dienstleistungen unterliegen ständigen Änderungen.

Diese Änderungen und Anpassungen machen es von Zeit zu Zeit erforderlich, unsere Datenschutzhinweise zu aktualisieren.

Den aktuellen Stand erkennen Sie an der Zeile „Stand …“ am Ende dieser Datenschutzhinweise.

 

Stand 22. Januar 2019

 

 

 

 

Satzung
vom 26.01.2019

des Gesangverein „Eintracht“ Erda

Mitglied im Solmser Sängerbund

 

 

 

Inhalt

 

§ 1 Name und Sitz  

§ 2 Zweck und Aufgaben  

§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit, Mittelverwendung  

§ 4 Geschäftsjahr und Geschäftsordnung   

§ 5 Mitglieder und Aufnahme  

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft 

§ 7 Pflichten der Mitglieder 

§ 8 Rechte der Mitglieder  

§ 9 Aktive Mitglieder  

§ 10 Vereinsorgane  

§ 11 Mitgliederversammlung  

§ 12 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung  

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung  

§ 14 Beschlüsse der Mitgliederversammlung  

§ 15 Vorstand  

§ 16 Kassenprüfung  

§ 17 Auflösung und Liquidation 

§ 18 Datenschutz 

§ 19 Inkrafttreten 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein wurde im Jahr 1876 als Gesangverein „Eintracht“ Erda gegründet, für unbestimmte Dauer.
  2. Sitz des Vereins ist 35644 Hohenahr-Erda.
  3. Der Verein besteht aus:
    1. einem oder mehreren Chören, namentlich aufgeführt in der Geschäftsordnung unter § 3,
    2. passiven Mitgliedern,
    3. Ehrenmitgliedern.

§ 2 Zweck & Aufgaben

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs, die Erhaltung und Förderung des Volksliedes, des klassischen Chorgesangs und der zeitgenössischen Musik. Damit soll Interesse für den Chorgesang geweckt und zur Förderung der Gemeinschaft beigetragen werden. Kinder und Jugendliche sollen an die Musik und den Chorgesang herangeführt werden.
  2. Der Zweck wird verwirklicht durch Liederabende, Chorkonzerte und ähnliche Aktivitäten, musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen anderer Vereine, der Kommune und der Kirchen.

      Dazu hält der Verein regelmäßig Chorproben ab.

§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit, Mittelverwendung

  1. Im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, soweit nicht die Voraussetzungen des Absatzes 4 gegeben sind, die nicht dem Zweck des Vereins dienen oder unverhältnismäßig hoch sind.
  4. Bei Bedarf können Satzungsämter gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG, sogen. Ehrenamtspauschale, ausgeübt werden. Bedingungen und Entscheidungen für eine Aufwandsentschädigung und für eine bezahlte Tätigkeit für den Verein trifft der Vorstand.

§ 4 Geschäftsjahr und Geschäftsordnung

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Eine vereinsinterne Geschäftsordnung ergänzt diese Satzung.

§ 5 Mitglieder und Aufnahme

  1. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt.
  2. Mitglieder können nur natürliche Personen werden.
  3. Mitglieder können sowohl Erwachsene als auch Minderjährige werden.
  4. Zur Aufnahme in den Verein ist eine schriftliche Beitrittserklärung notwendig. Damit gilt gleichzeitig die Satzung als anerkannt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder durch Tod. Damit enden auch alle Ansprüche an den Verein oder das Vereinsvermögen. Genaueres regelt die Geschäftsordnung unter § 5.

§ 7 Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben die Vereinsinteressen zu fördern. Die Satzung und die Vereinsbeschlüsse sind einzuhalten.
  2. Jedes Mitglied hat alles zu vermeiden, was die Ordnung und das Ansehen des Vereins schädigt. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. Bei unsachgemäßer Handhabung oder Defekt haftet die/der Verursacher/in.
  3. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung unter § 8.
  4. Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich zu dem in der Geschäftsordnung festgelegten Termin zu entrichten.

§ 8 Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied kann an den Versammlungen teilnehmen, Anträge stellen, an den Veranstaltungen teilnehmen und auf vereinsfördernde Art das Vereinsleben aktiv mitgestalten.
  2. Jedes eingetragene Mitglied ist stimmberechtigt wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei Volljährigkeit in den Vorstand und in Ausschüsse wählbar.

§ 9 Aktive Mitglieder

  1. Die aktiven Mitglieder bilden den Chor bzw. die Chöre des Vereins.
  2. Der Vorstand bestellt nach Beratung mit den aktiven Mitgliedern eines Chores die/den Chorleiter/in. Die/der Chorleiter/in leitet die Übungsstunden und die Aufführungen des Chores.
  3. In gesanglichen Angelegenheiten, wie Teilnahme an Konzerten, an Wertungssingen bei anderen Vereinen usw., entscheiden die aktiven Mitglieder zusammen mit der Chorleitung und dem Vorstand.

§ 10 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung und
  2. der Vorstand. Näheres zum Vereinsorgan „Vorstand“ regelt die Geschäftsordnung unter § 10.

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal eines Kalenderjahres statt. Der Termin wird vom Vorstand festgelegt. Näheres regelt die Geschäftsordnung unter § 9.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal eines Kalenderjahres statt. Der Termin wird vom Vorstand festgelegt. Näheres regelt die Ge

§ 12 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung

  1. In der Tagesordnung sollten folgende Punkte enthalten sein:
    1. Jahresbericht der/des Vorsitzenden,
    2. Jahresbericht der/des Kassenwartin/Kassenwarts,
    3. Jahresbericht der/des Schriftführerin/Schriftführers,
    4. Vorstandswahlen
    5. und Termine.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
    1. die Entlastung des Vorstandes,
    2. die Wahl der/des Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder,
    3. die Wahl der Kassenprüfer/innen,
    4. Satzungsänderungen,
    5. die Auflösung des Vereins,
    6. die Bestellung der Liquidatoren im Falle der Auflösung des Vereins.
  3. Anträge zur Tagesordnung, die auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden sollen, müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Gründe eingereicht werden.

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird durch die/den Vorstandsvorsitzende/n unter Angabe des Tagungsortes und des Termins sowie der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag durch Veröffentlichung in den lokalen Print- oder digitalen Medien erfolgen. Näheres zu den Presseorganen regelt die Geschäftsordnung unter § 9, Absatz 2. Eine formlose Ankündigung sollte mindestens sechs Wochen vorher erfolgen. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand durch Beschluss die Einberufungsfrist abkürzen.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins es erfordern und der Vorstand es mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt oder mindestens 20 % der stimmberechtigen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen. In letzteren Fall muss die Versammlung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags erfolgen.

§ 14 Beschlüsse der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschlüsse.
  2. Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberichtigen anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Satzung oder durch zwingendes Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Der Inhalt der Beschlüsse ist im Protokoll festzuhalten.
  4. Änderungen der Satzung können nur vom Vorstand oder 25 % der stimmberechtigten Mitglieder – und von diesen schriftlich – beim Vorstand, spätestens einen Monat vor der beschlussfassenden Mitgliederversammlung beantragt werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit ist auch für den Beschluss über die Auflösung des Vereins erforderlich.
  5. Wahlen erfolgen geheim, falls die Mitgliederversammlung nicht einstimmig beschließt, die Abstimmung offen durchzuführen.
  6. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Genaueres bestimmt § 8 dieser Satzung. Die Beschlüsse können nur innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung schriftlich angefochten werden.

§ 15 Vorstand

  1. Die Zusammensetzung des Vorstands sowie dessen Befugnisse und Aufgaben regelt die Geschäftsordnung unter § 10.

§ 16 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren. Dabei wird ein Jahr die/der erste und im darauffolgenden Jahr die/der zweite Prüfer/in gewählt.
  2. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Vorstand angehören.
  3. Zur jährlichen Kassenprüfung sind die gewählten Kassenprüfer/innen rechtzeitig, spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung, vom finanzführenden Vorstandsmitglied einzuladen.
  4. Die Kassenprüfer/innen berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführten Kassenprüfung.

§ 17 Auflösung und Liquidation

  1. Die Auflösung des Vereins oder der Wegfall seines bisherigen Zweckes ist möglich, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder oder der Vorstand dies beantragen und die außerordentliche Mitgliederversammlung mit mindestens zwei Dritteln Mehrheit dem Antrag zustimmen.

 

  1. Kommt der Beschluss nicht zustande, so muss innerhalb von zwei Monaten eine zweite Mitgliederversammlung einberufen werden, in der mit einfacher Mehrheit entschieden wird.
  2. Die Liquidation des Vereins führt ein von der Mitgliederversammlung bestimmtes Vorstandsmitglied durch.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Chorgesangs.

§ 18 Datenschutz

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
  2. Jedes Vereinsmitglied hat diesbezüglich die folgenden Rechte:
    1. das Recht auf Auskunft,
    2. das Recht auf Berichtigung,
    3. das Recht auf Löschung,
    4. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    5. das Recht auf Datenübertragbarkeit und
    6. das Widerspruchsrecht.
  3. Den Organen des Vereins, allen Mitgliedern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  4. Näheres zum Datenschutz ist in der Geschäftsordnung unter § 11 geregelt.

§ 19 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit ihren Änderungen nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
  2. Die bisherige Satzung mit allen Änderungen tritt gleichzeitig außer Kraft.
  3. Diese Satzung wird durch eine Geschäftsordnung ergänzt.

 

Durch Annahme dieser Satzung sind alle früheren aufgehoben und ungültig. Die vorstehende Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 26.01.2019 vorgelegt und beschlossen.

Der Vorstand:

 

 

 

 

 

 

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35644 Hohenahr-Erda

Kontakt:

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