Datenschutzerklärung
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Betreiber dieser Webseite und verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer persönlichen Daten im Sinne der
Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der
Gesangverein „Eintracht“ Erda, Sitz: Vorderstr. 4, 35644 Hohenahr – Erda.
Betreut wird diese Webseite von der Schriftführerin Christiane Wack.
- Allgemeine Hinweise
Wir verwenden Ihre Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung werden Sie
darüber informiert, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben und speichern. Außerdem erhalten Sie Informationen dazu, wie Ihre Daten verwendet werden und welche personenbezogenen Daten
verwendet werden und welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Verwendung Ihrer Daten zustehen.
- Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck ihrer Verwendung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, per Internet mit uns in Kontakt zu treten.
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Folgende Daten werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
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Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
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- Weitere administrative Zwecke.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S 1 lit. F DSGVO, wonach die Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn
„die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortliche oder eines Dritten
erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es
sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt“.
Unser berechtigtes Interesse an der Datenerhebung ergibt sich aus den oben aufgelisteten Zwecken. In keinem Fall verwenden wir die
erhobenen Daten, um Rückschlüsse au Ihre Person zu ziehen.
b) Nutzung unseres Kontaktformulars
Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über ein auf dieser Website bereitgestelltes Formular Kontakt mit uns
aufzunehmen.
Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und damit wir die Anfrage
beantworten können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
Die Datenverarbeitung zum Zweck der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S
1 lit a DSGVO).
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung Ihrer Anfrage automatisch
gelöscht.
- Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn
- Sie hierzu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. A DSGVO),
- die Weitergabe gesetzlich zulässig und für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO),
- für die Weitergabe eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. C DSGVO),
- die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes
schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihre Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO).
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erforderlich (Art. 5 Abs. 1 S. 1 lit. F DSGVO).
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- Minderjährigenschutz
Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns
übermitteln.
Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern oder Jugendlichen persönlich an.
- Betroffenenrechte
Sie haben das Recht,
- gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung uns gegenüber jederzeit zu widerrufen.
Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf hat nur zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf
dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
- Gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft verlangen über
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden oder wurden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfänger, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt werden oder wurden,
- die geplante Speicherdauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
- die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profilierung und ggf. aussagekräftigen Informationen über die involvierte Logik sowie die
Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie.
- Gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unvollständig sind,
- gem. Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherter personenbezogenen Daten zu verlangen
(dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich ist
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung,
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für historische oder statistische Zwecke,
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen)
- gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung iIhrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Dies gilt, soweit
- die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber die Löschung dieser Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Datennutzung verlangen,
- wir die Daten nicht länger benötigen,
- Sie gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
- gem. Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder die
Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen,
- gem. Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
In der Regel können Sie sich hierbei an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden.
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Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO), haben Sie
gem. Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
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verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schlüssel- bzw. des Schloss- Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder
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technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
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Wir übernehmen für die Datenerhebung und –verarbeitung durch Dritte keine Verantwortung.
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- Regelmäßige Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise
Die Datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Anbieter von Dienstleistungen unterliegen ständigen Änderungen.
Diese Änderungen und Anpassungen machen es von Zeit zu Zeit erforderlich, unsere Datenschutzhinweise zu aktualisieren.
Den aktuellen Stand erkennen Sie an der Zeile „Stand …“ am Ende dieser Datenschutzhinweise.
Stand 22. Januar 2019
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Satzung
vom 26.01.2019
des Gesangverein „Eintracht“ Erda
Mitglied im Solmser
Sängerbund
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Inhalt
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck und Aufgaben
§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit, Mittelverwendung
§ 4 Geschäftsjahr und Geschäftsordnung
§ 5 Mitglieder und Aufnahme
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Pflichten der Mitglieder
§ 8 Rechte der Mitglieder
§ 9 Aktive Mitglieder
§ 10 Vereinsorgane
§ 11 Mitgliederversammlung
§ 12 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung
§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 14 Beschlüsse der Mitgliederversammlung
§ 15 Vorstand
§ 16 Kassenprüfung
§ 17 Auflösung und Liquidation
§ 18 Datenschutz
§ 19 Inkrafttreten
- Der Verein wurde im Jahr 1876 als Gesangverein „Eintracht“ Erda gegründet, für unbestimmte
Dauer.
- Sitz des Vereins ist 35644 Hohenahr-Erda.
- Der Verein besteht aus:
- einem oder mehreren Chören, namentlich aufgeführt in der Geschäftsordnung unter § 3,
- passiven Mitgliedern,
- Ehrenmitgliedern.
§ 2 Zweck & Aufgaben
- Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs, die Erhaltung und Förderung des Volksliedes, des klassischen Chorgesangs und der
zeitgenössischen Musik. Damit soll Interesse für den Chorgesang geweckt und
zur Förderung der Gemeinschaft beigetragen werden. Kinder und Jugendliche sollen an die Musik und den Chorgesang herangeführt werden.
- Der Zweck wird verwirklicht durch Liederabende, Chorkonzerte und ähnliche Aktivitäten, musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen anderer Vereine, der Kommune und der
Kirchen.
Dazu hält der Verein regelmäßig
Chorproben ab.
- Im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung verfolgt der Verein
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige
Zuwendungen.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, soweit nicht die Voraussetzungen des Absatzes 4 gegeben sind, die nicht dem Zweck des Vereins dienen oder unverhältnismäßig hoch sind.
- Bei Bedarf können Satzungsämter gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG,
sogen. Ehrenamtspauschale, ausgeübt werden. Bedingungen und Entscheidungen für eine Aufwandsentschädigung und für eine bezahlte Tätigkeit für den Verein trifft der
Vorstand.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Eine vereinsinterne Geschäftsordnung ergänzt diese Satzung.
- Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Die Mitgliederzahl
ist unbegrenzt.
- Mitglieder können nur natürliche Personen werden.
- Mitglieder können sowohl Erwachsene als auch Minderjährige werden.
- Zur Aufnahme in den Verein ist eine schriftliche Beitrittserklärung notwendig. Damit gilt
gleichzeitig die Satzung als anerkannt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder durch Tod. Damit enden auch alle Ansprüche an den Verein oder
das Vereinsvermögen. Genaueres regelt die Geschäftsordnung unter § 5.
- Alle Mitglieder haben die Vereinsinteressen zu fördern. Die Satzung und die Vereinsbeschlüsse sind
einzuhalten.
- Jedes Mitglied hat alles zu vermeiden, was die Ordnung und das Ansehen des Vereins schädigt. Das
Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. Bei unsachgemäßer Handhabung oder Defekt haftet die/der Verursacher/in.
- Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung unter §
8.
- Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich zu dem in der Geschäftsordnung festgelegten Termin zu
entrichten.
- Jedes Mitglied kann an den Versammlungen teilnehmen, Anträge stellen, an den Veranstaltungen
teilnehmen und auf vereinsfördernde Art das Vereinsleben aktiv mitgestalten.
- Jedes eingetragene Mitglied ist stimmberechtigt wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei
Volljährigkeit in den Vorstand und in Ausschüsse wählbar.
- Die aktiven Mitglieder bilden den Chor bzw. die Chöre des Vereins.
- Der Vorstand bestellt nach Beratung mit den aktiven Mitgliedern eines Chores die/den Chorleiter/in.
Die/der Chorleiter/in leitet die Übungsstunden und die Aufführungen des Chores.
- In gesanglichen Angelegenheiten, wie Teilnahme an Konzerten, an Wertungssingen bei anderen Vereinen
usw., entscheiden die aktiven Mitglieder zusammen mit der Chorleitung und dem Vorstand.
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung und
- der Vorstand. Näheres zum Vereinsorgan „Vorstand“ regelt die Geschäftsordnung unter §
10.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal eines Kalenderjahres statt. Der Termin wird vom Vorstand
festgelegt. Näheres regelt die Geschäftsordnung unter § 9.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal eines Kalenderjahres statt. Der Termin wird vom Vorstand
festgelegt. Näheres regelt die Ge
§ 12 Gegenstand der
ordentlichen Mitgliederversammlung
- In der Tagesordnung sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Jahresbericht der/des Vorsitzenden,
- Jahresbericht der/des Kassenwartin/Kassenwarts,
- Jahresbericht der/des Schriftführerin/Schriftführers,
- Vorstandswahlen
- und Termine.
- Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl der/des Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder,
- die Wahl der Kassenprüfer/innen,
- Satzungsänderungen,
- die Auflösung des Vereins,
- die Bestellung der Liquidatoren im Falle der Auflösung des Vereins.
- Anträge zur Tagesordnung, die auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden
sollen, müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Gründe eingereicht werden.
- Die Mitgliederversammlung wird durch die/den Vorstandsvorsitzende/n unter Angabe des Tagungsortes und
des Termins sowie der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag durch Veröffentlichung in den lokalen Print- oder digitalen Medien erfolgen. Näheres
zu den Presseorganen regelt die Geschäftsordnung unter § 9, Absatz 2. Eine formlose Ankündigung sollte mindestens sechs Wochen vorher erfolgen. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand durch Beschluss
die Einberufungsfrist abkürzen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins es
erfordern und der Vorstand es mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt oder mindestens 20 % der stimmberechtigen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen. In letzteren
Fall muss die Versammlung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschlüsse.
- Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Zahl
der stimmberichtigen anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst, soweit nicht durch Satzung oder durch zwingendes Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Der Inhalt der Beschlüsse ist im Protokoll festzuhalten.
- Änderungen der Satzung können nur vom Vorstand oder 25 % der stimmberechtigten Mitglieder – und von
diesen schriftlich – beim Vorstand, spätestens einen Monat vor der beschlussfassenden Mitgliederversammlung beantragt werden. Sie bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen
Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit ist auch für den Beschluss über die Auflösung des Vereins erforderlich.
- Wahlen erfolgen geheim, falls die Mitgliederversammlung nicht einstimmig beschließt, die Abstimmung
offen durchzuführen.
- Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Genaueres bestimmt § 8 dieser Satzung.
Die Beschlüsse können nur innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung schriftlich angefochten werden.
- Die Zusammensetzung des Vorstands sowie dessen Befugnisse und Aufgaben regelt die Geschäftsordnung unter §
10.
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren. Dabei wird ein
Jahr die/der erste und im darauffolgenden Jahr die/der zweite Prüfer/in gewählt.
- Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Vorstand angehören.
- Zur jährlichen Kassenprüfung sind die gewählten Kassenprüfer/innen rechtzeitig, spätestens zwei Tage
vor der Mitgliederversammlung, vom finanzführenden Vorstandsmitglied einzuladen.
- Die Kassenprüfer/innen berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der nach Abschluss des
Geschäftsjahres durchgeführten Kassenprüfung.
- Die Auflösung des Vereins oder der Wegfall seines bisherigen Zweckes ist möglich, wenn mindestens ein
Drittel der Mitglieder oder der Vorstand dies beantragen und die außerordentliche Mitgliederversammlung mit mindestens zwei Dritteln Mehrheit dem Antrag zustimmen.
- Kommt der Beschluss nicht zustande, so muss innerhalb von zwei Monaten eine zweite
Mitgliederversammlung einberufen werden, in der mit einfacher Mehrheit entschieden wird.
- Die Liquidation des Vereins führt ein von der Mitgliederversammlung bestimmtes Vorstandsmitglied
durch.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Chorgesangs.
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben
des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
- Jedes Vereinsmitglied hat diesbezüglich die folgenden
Rechte:
- das Recht auf Auskunft,
- das Recht auf Berichtigung,
- das Recht auf Löschung,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit und
- das Widerspruchsrecht.
- Den Organen des Vereins, allen
Mitgliedern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
- Näheres zum Datenschutz ist in der
Geschäftsordnung unter § 11 geregelt.
- Diese Satzung tritt mit ihren Änderungen nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung in
Kraft.
- Die bisherige Satzung mit allen Änderungen tritt gleichzeitig außer
Kraft.
- Diese Satzung wird durch eine Geschäftsordnung ergänzt.
Durch Annahme dieser Satzung sind alle früheren aufgehoben und ungültig. Die vorstehende Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung
vom 26.01.2019 vorgelegt und beschlossen.
Der Vorstand: